Personen unter 6 Jahre (0-5 Jahre)
Kinder unter 6 Jahre haben - auch in Begleitung einer sorgeberechtigten Person - keinen Zutritt auf unseren Veranstaltungen.
Personen unter 14 Jahre (6-13 Jahre)
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre dürfen unsere Veranstaltungen nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer vom Sorgeberechtigten beauftragten, volljährigen Person besuchen. Für die Beauftragung muss von den Sorgeberechtigten ein Erziehungsauftrag ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Benötigtes Formular: Erziehungsauftrag
Personen unter 16 Jahre (14-15 Jahre)
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen ohne Begleitung mit einem von den Sorgeberechtigten ausgefüllten Erlaubnisformular ("Muttizettel") und nach Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Krankenkarte) besuchen.
Benötigtes Formular: Muttizettel
Personen unter 18 Jahre (16-17 Jahre)
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen öffentliche Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr ohne Begleitung, nach Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Krankenkarte) besuchen.